Sofern nicht anders vereinbart gelten für die Preise und Lieferungen der Firma Stähli GmbH, 3550 Langnau, folgende Bedingungen:
1. Angebot
Die Firma Stähli GmbH garantiert fristgerechte & gute qualitativ hochstehende Produkte. Mit Ihrer Bestellung oder Klick (Tel. oder Home Page) werden diese Bedingungen wirksam und können beidseitig innert 24 Std. widerrufen werden. Ev. entstandene Stornierungskosten müssen 1:1 verrechnet werden.
2. Liefertermin
2.1. Die Lieferfrist beginnt nach einer schriftlichen Vereinbarung oder ab Bestelldatum.
2.2. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
2.3. Die Baumschule ist in Münsingen und wir begleiten Sie zwecks Auswahl nach avis gerne dorthin.
3. Lieferung
3.1. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Münsingen. Allfällige Absprachen mit dem Kunden sind vorbehalten.
3.2. Über die Wahl des Transportmittels entscheidet der Verkäufer. In der Regel erfolgt die Lieferung per Camion. Dies gilt auch für Gartenarbeiten.
3.3. Retouren aus Fehlbestellungen werden nur nach vorheriger Absprache und mit 20 % Abzug für Umtriebe zurückgenommen. Die Rücksendekosten übernimmt der Käufer.
3.4. Pflanzen (Lebewesen) können nicht zurückgenommen werden.
4. Preise
4.1. Der Auftrag ab Fr. 10‘000 wird mit unserer AB wirksam & kann schriftlich binnert 24 Std. widerrufen werden.
4.2. Auslandware können ohne Ankündigung devisenbedingt unsererseits angepasst werden.
4.3. Provisorien aus etwelchen Gründen werden über den Regietarif abgerechnet oder sind im Angebot enthalten.
5. Zahlungen
5.1. Bei Rechnungsbeträgen unter CHF 1‘500 beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage, ansonsten 20 Tage Netto ab Fakturadatum.
5.2. Spezielle Vereinbarungen sind ausnahmsweise nach Absprache möglich.
5.3. Ab Fr. 10‘000 werden à Konto Zahlungen nötig. Grundsätzlich gilt: Bei Bestellung 1/3 der Auftragssumme, Mittig der Arbeiten 50% der offerierten Summe,
Schlussrechnung der Rest, ev. mit entstandenen Regiearbeiten. Alles Zahlbar nach Erhalt,
5.4. Diese Regiearbeiten werden zwecks Einsicht detailliert aufgeführt & vorgängig mit Kunde abgesprochen.
5.5. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Liefertermin entsprechend hinausgeschoben oder gestoppt werden. Dies gilt auch für Baustellen in Bearbeitung. Entscheidungsträger ist die Geschäftsleitung.
5.6. Die ev. entstehenden Verschiebungskosten trägt der Auftraggeber.
5.7. Bei Lieferverzug durch äusserliche Umstände, kann keine Rechtsforderung entstehen.
5.8. Ein Verzugszins von 6 % gilt ab dem 5. Tag nach Verfall.
5.9. Bei Rechnungsstellung mit spez. Konditionen gilt Pkt. 5.8, ab dem vereinbarten Zahlungsziel.
5.10. Vorhandene Gutscheine können dem Lieferanten zugestellt werden. Es erfolgt eine Gutschrift. Danach eine Rechnung und die Ware wird nach Zahlungseingang versendet.
6. Mehrwertsteuer
6.1. Diese werden grundsätzlich separat aufgeführt.
7. Garantie
7.1. Bei Garantie auf Hardwaren weisen wir auf die SIA Normen hin, welche bei uns verbindlich sind.
7.2. Sollten bei einer Lieferung wider Erwarten Mängel auftreten, sind diese innert 2 Tagen der Firma Stähli GmbH schriftlich zu melden. Ansonsten entfällt der Anspruch.
7.3. Bei Lieferung sollte dies beim Chauffeur zwingend mittels Hinweis auf dem Lieferschein vermerkt werden.
7.4. Bei Bestätigung einer Mängelrüge unsererseits, können 10% des geschuldeten Betrages bis zur sofortigen Mängelerledigung zurückbehalten werden. Danach sofort nach Erledigung.
7.5. Bei Terminwünschen des Kunde müssen die entstehenden Zusatzkosten vorgängig abgesprochen werden.
7.6. Unsere Garantieleistung beinhaltet immer die benötigten Teile sowie ev. nötige Arbeit vor Ort.
7.7. An-/Rückfahrtskosten müssen separat nach Regie vom Käufer bezahlt werden.
8. Spezielles
8.1. Wir bieten auf Wunsch gratis einen Begleitservice in unsere Lager oder zur Baumschule nach an.
8.2. Diese Bedingungen sind immer erstrangig gültig, auch wenn wir uns nicht grundsätzlich darauf berufen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Stähli GmbH bleibt Eigentümerin der gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung und verfügt auch über das Recht, ihr Eigentum nötigenfalls zurückzufordern.
10. Unklarheiten
10.1. Alle anderen Unklarheiten werden gemäss OR geregelt.
10.2 Bei Streitigkeiten ist das Gericht des Standortes des Verkäufer (Kanton Bern) zuständig.